
Ihre Rechte bei Pauschalreisen – EU-Pauschalreiserichtlinie
Gut informiert und sicher reisen
Der Schutz unserer Kundinnen und Kunden ist uns wichtig. Für Pauschalreisen gelten umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Schutz von Reisenden. Grundlage hierfür ist insbesondere die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen, die in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die EU hat diese Regelungen mit der Richtlinie (EU) 2026/1024 weiterentwickelt. Die neuen Vorgaben werden von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt und sind nach der vorgesehenen Übergangsfrist anzuwenden.
Wann handelt es sich um eine Pauschalreise?
Eine Pauschalreise besteht grundsätzlich aus einer Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Kreuzfahrt und Flug
- Kreuzfahrt und Hotel
- Flug und Hotel
- Hotel und Schiff
- Schiff und Hotel
- Hotel-Schiff-Hotel
- weitere Kombinationen verschiedener Reiseleistungen
Ob eine konkrete Buchung rechtlich als Pauschalreise gilt, richtet sich nach der Art und Weise, wie die einzelnen Reiseleistungen ausgewählt, angeboten und gebucht werden.
Ihre wichtigsten Rechte bei einer Pauschalreise
Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages erhalten Reisende die gesetzlich vorgeschriebenen wesentlichen Informationen über ihre Reise.
Dazu gehören – abhängig von der gebuchten Reise – insbesondere Informationen über Reiseleistungen, Reiseziel, Reisedauer, Beförderung, Unterkunft, Reisepreis und Zahlungsmodalitäten sowie den verantwortlichen Reiseveranstalter.
Bei einer Pauschalreise ist mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich.
Schutz der Kundengelder
Für Pauschalreisen gelten gesetzliche Vorschriften zum Insolvenzschutz. Zahlungen der Reisenden müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgesichert sein.
Ist eine Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, bestehen im Insolvenzfall außerdem gesetzliche Regelungen zur Absicherung einer erforderlichen Rückbeförderung.
Die für Ihre konkrete Reise geltenden Informationen zum Insolvenzschutz erhalten Sie mit Ihren Reise- und Vertragsunterlagen.
Änderungen, Rücktritt und außergewöhnliche Umstände
Reisende haben das Recht, vor Beginn einer Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Je nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen können hierfür angemessene Rücktrittskosten entstehen.
Bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen können besondere gesetzliche Rechte bestehen. Welche Rechte im konkreten Fall gelten, hängt von den Umständen der jeweiligen Reise und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.
Mängel während der Reise
Entspricht eine Reiseleistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen, sollte der Reisende den Mangel unverzüglich dem zuständigen Reiseveranstalter beziehungsweise der angegebenen Kontaktstelle mitteilen.
Wurde die Pauschalreise über unser Reisebüro vermittelt, können Sie sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auch an uns wenden. Wir unterstützen Sie bei der Weiterleitung Ihrer Mitteilung an den zuständigen Reiseveranstalter.
Reisebüro Schwarz als Reisevermittler
Bei vielen auf unseren Internetseiten angebotenen Reisen ist Reisebüro Schwarz als Reisevermittler tätig. Vertragspartner für die Durchführung der Pauschalreise ist in diesen Fällen der jeweils in der Buchung beziehungsweise Reisebestätigung genannte Reiseveranstalter.
Welcher Reiseveranstalter für Ihre gebuchte Reise verantwortlich ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und Ihren Buchungs- und Reiseunterlagen.
Vorvertragliche Informationen
Vor Abschluss einer Pauschalreise werden Ihnen die gesetzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen sowie das für die jeweilige Buchung erforderliche Standardinformationsblatt zur Verfügung gestellt.
Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch und bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung, Vertragsunterlagen und Reiseunterlagen auf.
Weitere Informationen
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und deren Umsetzung in deutsches Recht.
Die Richtlinie (EU) 2026/1024 vom 29. April 2026 entwickelt den europäischen Schutz von Reisenden weiter. Die Mitgliedstaaten haben die hierfür erforderlichen nationalen Vorschriften bis zum 29. September 2028 zu erlassen und zu veröffentlichen; angewendet werden diese Vorschriften ab dem 29. März 2029.
Reisebüro Schwarz
Kirchenstraße 18
19300 Grabow
Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Reise, Ihrer Buchung oder den vorvertraglichen Informationen gerne zur Verfügung.
